Aktueller Stand der Corona-Maßnahmen für bayerische Segelvereine

SWCBE

Liebe, sehr geehrte Damen und Herren Vorstände in unseren Mitgliedsvereinen,

ab dem 8. Juni 2020 wird das Vereinsleben im Segelsport wieder in vollem Umfang möglich sein, so lange einige grundsätzliche Regeln beachtet werden. Dies ergibt sich aus den Entscheidungen der Bayerischen Staatsregierung. Seit 29.5.2020 abends liegt auch das Corona-Pandemie-Rahmenhygienekonzept-Sport vor, das wir hier hinterlegen und das Konkretisierungen und Verpflichtungen für die Vereine und deren Verantwortliche enthält.

Auch nach dem 8. Juni bleiben folgende grundsätzliche Regelungen in Kraft, die sich aus den geltenden Verordnungen der Bayerischen Staatsregierung für den Betrieb von Vereinen und das Durchführen von Trainings und Wettkämpfen ergeben:

Unter Beibehalten von Abstandsgebot (1,5m ), Kontaktbeschränkung (Haushaltszugehörigkeit und/oder direkte Verwandtschaft) und maximaler Veranstaltungs-Größe (innen 50, außen 100 Teilnehmer) sind nun möglich:

  • Die vollumfängliche Nutzung der Vereinsgrundstücke
  • Der Trainingsbetrieb mit bis zu 20 Personen im Freien
  • Wettkämpfe sind – soweit kontaktlos – zulässig
  • Teamkonstellationen für Regatta, Trainingsbetrieb, Wettfahrt- und Schiedsgerichtskommissionen werden durch die Abstandsgebote und Kontaktbeschränkungen reguliert
  • Die Gastronomie in den Vereinen muss den Vorschriften der Gastronomie-Verordnung im Innen – und Außenbereich genügen
  • Die Nutzung von Übernachtungsmöglichkeiten (auch auf Booten!) richtet sich nach der Verordnung über die Beherbergungsbetriebe (Nasszelle inkl. Toilette vorhanden)

Trotz dieser Erleichterungen müssen wir weiterhin höchste Vorsicht walten lassen, um verantwortungsvoll miteinander umzugehen und die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten. Daher sollten wir eine Übereinstimmung erzielen, wie wir mit Regatten umgehen.

In der Woche nach Pfingsten wird der Bayerische Seglerverband an Empfehlungen für das Durchführen von Wettfahrten (also für Ausschreibungen und Segelanweisungen) arbeiten. Hier schon einmal eine Vorausschau auf die zu erwartenden Inhalte dieses Papiers:

  • Das virtuelle Meldewesen – etwa mit Manage2Sail – macht kontaktlose Anmeldungen möglich. Auf dem Wasser auch in den Regatten selbst sind die die Abstandsgebote und Kontaktbeschränkung einzuhalten. Wichtig ist hier, die Ausschreibungen anzupassen, um insbesondere auch die Haftungsbefreiung der Vereine und ggf. notwendige Protestverhandlungen regelgerecht zu ermöglichen.
  • Schwieriger sind Steuermannsbesprechungen, Siegerehrungen sowie Treffen vor und nach den Wettfahrten auf dem Vereinsgelände. Hier müssen die notwendigen Abstände im Innen- und Außenbereich eingehalten werden. Voraussichtlich wird es sich empfehlen, diese entweder nur im kleinsten Kreis oder virtuell stattfinden zu lassen.
  • Gesellige Zusammentreffen im Rahmen von Regatta-Veranstaltungen sind in der Regel mit Bewirtung verbunden und unterliegen daher den Vorschriften der Gastroverordnung. Die hier niedergelegten Regeln sind recht restriktiv und werden einige bisher beliebte Veranstaltungs-Formen unmöglich machen. Je nach individuellem Raumangebot in den Vereinen werden neue Formen des Zusammenkommens gefunden werden müssen.

Das Wichtigste ist: Wir können wieder aufs Wasser und unseren Sport ausüben. Dennoch müssen wir weiter mit den Beschränkungen leben, die die Pandemie mit sich bringt. Jetzt gilt es, den Clubbetrieb und das Clubleben unter diesen Vorzeichen mit neuem Leben zu erfüllen. Der Bayerische Seglerverband wird Sie weiterhin nach Kräften unterstützen, dass die Vereine kreative und funktionierende Lösungen finden.

Mit den besten Grüßen und: schöne Pfingsttage
Ihre Vorstände des
Bayerischen Seglerverbandes e.V.